Das Wachstumschancengesetz ist nach zähen Verhandlungen nun doch verabschiedet worden. Am 22.03.2024 stimmte der Bundesrat dem zuvor erzielten Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu. Im Bereich der Einkommensteuer kommt es zu folgenden wichtigen Änderungen: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, können bis zu einem Betrag von 50,00 EUR (statt 35,00 EUR) als
Hat ein mit mindestens 1 % beteiligter GmbH-Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt und lässt er dieses Darlehen bei Eintritt der Krise stehen, kann er einen späteren Ausfall des Darlehens nur mit dem Teilwert der Darlehensforderung im Zeitpunkt des Eintritts der Krise steuerlich geltend machen, falls er die Beteiligung verkauft oder aufgibt. Der Ansatz des Nennwertes ist bei dem Ausfall eines stehengelassenen Darlehens nicht zulässig.