Trotz Zusatzleistungen bei Wohnungsvermietung: Kein begünstigtes Wohnungsunternehmen laut FG Münster
Hintergrund des Urteils Am 10. Oktober 2024 hat das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 751/22 F) klargestellt: Unternehmen, die neben der klassischen Wohnraumvermietung zusätzliche Dienstleistungen wie Stromlieferungen, Hausmeisterdienste oder Mediendienste anbieten, gelten steuerlich nicht automatisch als begünstigte Wohnungsunternehmen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im entschiedenen Fall hatte ein Kläger einen Kommanditanteil an einer GmbH