Ein Influencer, der im Internet einen Mode- und Lifestyleblog betreibt, kann seine Kosten für den Erwerb von Handtaschen, Kleidung und Kosmetik nicht absetzen. Denn hierbei handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, so das Finanzgericht Niedersachsen. Sachverhalt: Die Klägerin betrieb im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, einen Blog zum Thema Lifestyle; außerdem war