Das Wachstumschancengesetz ist nach zähen Verhandlungen nun doch verabschiedet worden. Am 22.03.2024 stimmte der Bundesrat dem zuvor erzielten Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu. Im Bereich der Einkommensteuer kommt es zu folgenden wichtigen Änderungen: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, können bis zu einem Betrag von 50,00 EUR (statt 35,00 EUR) als