Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,00 EUR auf 12,41 EUR. Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520,00 EUR pro Monat auf 538,00 EUR pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456,00 EUR.
Hinweis: Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.
Quelle: NWB