Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass das Steueraufkommen durch die fehlerhafte Rechnung nicht gefährdet wird. Hintergrund: Weist ein Unternehmer
Der E-Commerce bringt für die Buchhaltung und den Jahresabschluss zahlreiche Herausforderungen mit sich, die vor allem durch ein hohes Bestellvolumen sowie die Nutzung verschiedener Zahlungsanbieter entstehen: Im E-Commerce sind die Bestellmengen in der Regel deutlich höher als im traditionellen Einzelhandel. Diese hohe Transaktionsdichte erfordert eine effiziente und fehlerfreie Erfassung und Verarbeitung der Daten. Daneben erhöhen