Mit seinem Urteil vom 24. März 2026 (Az. VIII R 6/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die formellen Anforderungen für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer präzisiert. Worum ging es? Ein selbstständig tätiger Steuerpflichtiger machte die Kosten für zwei beruflich genutzte Räume in seinem Eigenheim geltend: ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss sowie eine Bibliothek
