Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 21. März 2025 (Az. X B 21/25 (AdV))entschieden, dass der Säumniszuschlag von 1 % pro angefangenem Monatseit Beginn der Zinswende nach dem Ukrainekrieg verfassungsgemäß ist.Damit bleibt es dabei: Wer seine Steuern verspätet zahlt, muss weiterhin den vollen Aufschlag einkalkulieren. Das Wichtigste in drei Sätzen Warum ist das Urteil wichtig? 2021 hatte das